CE-Kennzeichnung und die Leistungsmerkmal der Fenster
Die an den Fensterprodukten angebrachte CE-Kennzeichnung dient laut der Verordnung 89/106/EWG für Baustoffe als Nachweis zum uneingeschränkten Umlauf der Waren innerhalb der Türkei und der Europäischen Union, unter der Berücksichtigung der geltenden gesetzlichen Vorschriften und unter der vollen Verantwortung der Hersteller.
Gemäß der im Jahre 2006 veröffentlichten und in Kraft getretenen Regelung nach dem Standard TS EN 14351–1 + A1:2012 sind die Händler dazu verpflichtet, alle ihre Produkte mit dem CE-Kennzeichen zu versehen. Mit dieser Regelung wurde im Jahre 2007 begonnen und die Übergangsphase ist im Februar 2010 abgelaufen.
Die Firma VERATEC erfüllt ihre Verantwortung im Rahmen der CE-Kennzeichnung, indem sie die FÜK sowie die technischen Dokumente zusammen mit den Verträgen an die Händler und / oder Herstellerunternehmen übergibt. Händler und/oder Distributoren können ihre ITT-Ergebnisse nur dann verwenden, wenn diese durch eine von VERATEC anerkannte Institution bei einer gemäß der FÜK und der entsprechenden technischen Dokumentation erfolgten Produktion erzielt wurden. Den Händlern obliegt die folgende Verantwortung:
Die unter der CE-Kennzeichnung anzugebenden Tests bgzl. der Leistungsmerkmale der Fenster sind die folgenden:
Der Zweck dieser Tests besteht darin, die Produkte auf Eigenschaften wie Wärmedämmung, Energieeinsparung, Schallschutz und Gebrauchsdauer hin zu überprüfen. Von diesen Eigenschaften haben die Kunden in Hinsicht auf Gesundheit und Wirtschaftlichkeit einen direkten Nutzen.